Rechtsprechung
BGH, 20.03.1992 - 3 StR 52/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestreiten der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 20.03.1992 - 3 StR 52/92
Dazu gehören nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen und über dessen Entlassung nicht (BGH NStZ 1988, 469) mit der Folge, daß im vorliegenden Fall ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden ist, obwohl dieser nach § 230 Abs. 1 StPO hätte zugegen sein müssen (§ 338 Nr. 5 StPO).".